GROSSBRITANNIEN
Schadensersatz für Beleidigung im Chat
Ein britischer Politiker hat erfolgreich gegen eine Frau geklagt, die ihn online beleidigt und verleumdet hatte. Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Schadensersatzzahlung. In Deutschland drohen unflätigen Chattern ebenfalls Strafen.
Tracy W. hielt mit ihrer Meinung nicht hinter dem Berg. Zunächst beschränkte sich die Frau auf herkömmliche Beleidigungen. Ein "Fetthirn" nannte sie Keith Smith, 53. Später bezeichnete sie ihn im Chat als "Nazi" und "Nonce" - ein Slangausdruck für Kinderschänder. Keith Smith, der auch schon einmal für einen Sitz im Parlament kandidiert hat, wollte sich die ständigen Beleidigungen der Chatterin nicht mehr bieten lassen, berichtet die "Times online".
"Nazi", "Made", "bigotter Rassist"
Als sie ihm schließlich unterstellte, er habe eine Mitarbeiterin sexuell belästigt, bemühte er sich, ihre Identität herauszufinden, um gegen sie vorzugehen. Dies brachte ihm zunächst allerdings nur neue Beleidigungen ein, nun wurde er als "bigotter Rassist" und "Made" beschimpft. Die Meinungsverschiedenheit, die die Beschimpfungswelle auslöste, betraf den Irakkrieg. Smith sagte der "Times" er habe sich in dem Chatroom gegen den Krieg ausgesprochen, während Tracy H. die Entscheidung zum Angriff und die Regierung Bush massiv verteidigt habe.
Nun muss Tracy W. 10.000 Pfund Schadensersatz an Smith zahlen. Der Richter befand, die Äußerungen über den Politiker seien "ernsthaft verleumderisch". Und obwohl der Chatroom ein begrenztes Publikum habe, seien sie "für die ganze Welt zugänglich" gewesen, "oder zumindest für den Teil der Welt, der Zugang zu einem Computer hat und weiß, wie man ins Internet kommt."
"Schlampe" beleidigt - auch in ruppigem Umfeld
Sehr viel härter traf es in Großbritannien vor Jahren einen Internet-Anbieter, in dessen Chatforen ebenfalls ein Nutzer - nach eigener Einschätzung - beleidigt worden war. Weil der Provider sich weigerte, beanstandete Postings und Chat-Beiträge zu entfernen, klagte der Mann - und erwirkte schließlich 15.000 Pfund Kompensation im Rahmen eines Vergleichs.
In Deutschland ist die Rechtslage im Augenblick ähnlich: Auch im Netz ist eine Beleidigung eine Beleidigung. Der Betreiber eines Forums oder Chatrooms muss solche aber nur entfernen, wenn sich der oder die Beleidigte oder Verleumdete bei ihm beschwert, etwa per E-Mail. Wird die entsprechende Passage dann entfernt, ist dem Gesetz genüge getan. Eine verpflichtende Toleranz gegenüber dem häufig äußerst rüden Umgangston in Foren und Chats gibt es nicht, wie das Amtsgericht Rheinbach schon im Jahr 1996 feststellte:
"Die Bezeichnung eines anderen Teilnehmers im öffentlichen Diskussionsforum eines Online-Netzes als 'Schlampe' ist auch dann als strafbare Beleidigung zu werten, wenn in dem Diskussionsforum (hier: CHAUVI.GER) Äußerungen mit beleidigendem Charakter an der Tagesordnung sind. Darauf, ob auch der Verletzte in anderen Beiträgen beleidigt hat, kommt es für die Strafbarkeit nicht an."
cis
Quelle: [URL=http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,407345,00.html]SPIEGEL[/URL]