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Mhair'gead

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1

Tuesday, 27. March 2007, 18:02

BGH Urteil: Forenbetreiber für Inhalt mitverantwortlich

Bundesgerichtshof urteilt
Forenbetreiber bleibt mitverantwortlich

Betreiber von Internet-Foren müssen ehrverletzende Äußerungen von Nutzern entfernen, auch wenn die Betreiber selbst für die Einträge nicht direkt verantwortlich sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies auch dann gilt, wenn der Angegriffene den entsprechenden Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen könnte. Der Forenbetreiber darf den Geschädigten aber nicht bloß darauf verweisen, sich an den Verfasser der Äußerungen halten.

Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Verein, der sich nach eigenen Angaben gegen Kinderpornografie einsetzt. Ein Internetnutzer hatte in einem Forum die Absichten des Vereins in Frage gestellt, der Vereinsgründer hatte sich beleidigt gefühlt und war gegen die Äußerungen vorgegangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte daraufhin entschieden, dass der Kläger sich zunächst an den ihm bekannten Urheber der Äußerung wenden müsse und nicht an die Betreiberin des Forums. Weil es damit von der bisherigen Linie der Rechtsprechung abgewichen war, war es zu der Revisionsverhandlung gekommen.
Weiterhin keine generelle Prüfungspflicht

"Jetzt ist der alte Rechtszustand wiederhergestellt", sagt Rechtsanwalt Wolfgang Mews, der den Kläger in Karlsruhe vertrat im Gespräch mit tagesschau.de. "Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden."

Die schriftliche Begründung des Urteils liegt voraussichtlich erst in einigen Wochen vor. Möglicherweise könnte der BGH darin Stellung zu bislang offenen Fragen der Haftung für Foreninhalte und den konkreten Prüfungspflichten für die Betreiber nehmen, wie einige Rechtsexperten erhofften. Mews erwartet dies aufgrund der raschen Entscheidung des BGH allerdings nicht.

Der konkrete Fall wurde an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, dessen Richter nun erneut über die Unterlassungsklage entscheiden müssen.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 101/06

[URL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID6559602_,00.html]Original Meldung[/URL]

Mimei

survived everything

  • »Mimei« ist männlich

Registrierungsdatum: 31. March 2004

Spiel: TESO

Charakter: Mimei BeRith

Wohnort: Oberbayern

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2

Tuesday, 27. March 2007, 18:36

Danke für den Hinweis, Mhair.
Wir werden also einschreiten, sobald uns jemand auf grobe Verstöße hinweist.
Ich hoffe jedoch, dass es hier bei uns nicht zu soetwas kommen wird.
Even if it's easy to be free
What's your definition of freedom?
And who the fuck are you, anyway?
Who the fuck are they?
Who the fuck am I to say?
What the fuck is really going on?

Eoin

Porno - Iraner

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Wohnort: überall und nirgends

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3

Tuesday, 27. March 2007, 19:14

Das komplette Urteil ist sehr gut ausgefallen übrigens - im Prinzip ist die Rechtsprechung hier sehr tolerant gegenüber den Forenbetreibern gewesen wenn man sich die Printmedien im gegensatz dazu anschaut.

Wenn sich jemand beschwert muss man was tun ansonsten isses wurst ...

Find ich für das Board persönlich gut, für Boards auf denen jemand seine rechtsradikalen Ergüsse loswird bedenklich.

Aber eine perfekte Lösung wirds für die Allgemeinheit nicht geben und bevor man zu streng ist bevorzuge ich auch lieber die tolerante Methode.


>>Reicher Mann und armer Mann
>>standen da und sah'n sich an.
>>Und der Arme sagte bleich:
>>"Wär ich nicht arm,wärst du nicht reich."
>>(Bertolt Brecht)