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Tuesday, 10. February 2009, 13:50

Stadtwache Alt Tarantia , die Vorschriften

Zitat


Grundsätze

§1 Die Stadtwache von Tarantia
(1) Die Stadtwache von Tarantia ist eine der Stadt Tarantia im Dienste verbundene Gruppe Besoldeter. Der Dienstherr ist allein die Stadt Tarantia und die Stadtwache von Tarantia ist nur der Stadt Tarantia Rechenschaft schuldig.
(2) Der Sold wird von der Stadt Tarantia festgelegt und an die Stadtwache von Tarantia in Wochenlohn übergeben.
(3) Jeder Bedienstete der Stadt Tarantia bei der Stadtwache von Tarantia wird auf die Stadt Tarantia vereidigt.
(4) Alle in diesem Gesetz gegebenen übergesetzlichen Befugnisse gelten ausschließlich während des Dienstes. Ein Bediensteter der Stadtwache außerhalb des Dienstes ist wie ein gewöhnlicher Bürger zu behandeln.

§2 Aufgaben der Stadtwache von Tarantia
(1) Die Stadtwache von Tarantia ist in der Pflicht, die Einhaltung der Gesetze der Stadt Tarantia zu wahren, jeden Verstoß zur Anklage zu bringen und jedwedes richterliches Urteil auszuführen.
(2) Desweiteren ist die Stadtwache zu Tarantia verpflichtet, jeden Bürger von Tarantia und jeden Durchreisenden vor Gewalt, Diebstahl und allen übrigen Verbrechen zu bewahren.

§3 Kriegsrecht
(1) In Kriegszeiten untersteht die Stadtwache vom Tarantia demjenigen Heerführer, dem die Stadt Tarantia die Befehlsgewalt über alle Streitkräfte der Stadt Tarantia zugesteht. Die Stadtwache von Tarantia ist in diesem Falle Teil des Heeres.
(2) Die Stadtwache von Tarantia ist in der Pflicht, für den Kriegsfall sowohl Ausrüstung vorrätig zu halten als auch in Ausbildung und Moral auf den Krieg vorbereitet zu sein.

Hierarchie

§4 Der Hauptmann
(1) Der Stadtwache von Tarantia steht ein Hauptmann vor.
(2) Der Haupmann wird nur von der Stadt Tarantia ernannt und kann ebenso nur von der Stadt Tarantia abberufen werden.
(3) Das Wort des Hauptmanns ist für seine Untergebenen in jedem Falle bindend. Eine Ausnahme bildet nur das Recht jeder Wache, sich bei der Stadt Tarantia über den Hauptmann zu beschweren. Dies darf nicht beschnitten werden.
(4) Der Hauptmann erhält die alleinige Befehlsgewalt über die Stadtwache zu Tarantia und ist berechtigt, alle weiteren Teile des Gesetzes nach Gutdünken zu verändern.

§5 Der Oberwachtmeister
(1) Der Stellvertreter des Hauptmanns ist der Oberwachtmeister. Er vertritt den Hauptmann sowohl auf dessen persönlichen Wunsch hin als auch, wenn die Stadt Tarantia ihn dazu auffordert.
(2) Im übrigen sind auf den Oberwachtmeister alle Regeln, die für die Wachtmeister gelten, anzuwenden.

§6 Die Wachtmeister
(1) Die Wachtmeister sind Offiziere der Stadtwache von Tarantia. Sie stehen jeweils einer Gruppe von Wachen vor, die der Hauptmann ihnen zuteilt. Ebenso sorgen sie für die Ausbildung derjenigen Rekruten, die der Hauptmann ihnen zuteilt.
(2) Die Wachtmeister werden vom Hauptmann ernannt.
(3) Bevor eine Wache zum Wachtmeister ernannt wird, muss sie eine Dienstzeit von mindestens einem Monat als Wache absolviert haben.
(4) Im übrigen sind auf den Wachtmeister alle Regeln, die für die Wachen gelten, anzuwenden.

§7 Die Wachen
(1) Die Wachen sind die regulären Bediensteten der Stadtwache von Tarantia. Auf sie sind die Paragraphen 1-3 in vollem Umfang anzuwenden.
(2) Die Wachen werden vom Hauptmann ernannt.
(3) Bevor ein Rekrut zur Wache ernannt wird, muss er eine Dienstzeit von mindestens zwei Wochen als Rekrut absolviert haben.

§8 Die Rekruten
(1) Die Rekruten gelten nicht als Bedienstete der Stadtwache von Tarantia. Die Paragraphen 1-3 gelten für sie nur teilweise. So wird ein Rekrut nicht vereidigt, ist nicht verpflichtet, Kriegsdienst zu leisten und seine Besoldung erfolgt nach Gutdünken des Hauptmanns und ist täglich zu entrichten.
(2) Jeder Rekrut erhält einen Wachtmeister als Mentor, dem er unterstellt ist und der zu seiner Ausbildung verpflichtet ist.
(3) Die Rekruten werden vom Hauptmann ernannt. Es ist der Paragraph 9 anzuwenden.

Aufnahme
§9 Aufnahmebedingungen
(1) Es werden nur Aquilonische Einwohner in die Wache aufgenommen, oder Menschen, die schon seit langem ihren Wohnsitz in Aquilonien haben.
(2) Mitglieder anderer Völker werden auf besonderes Wort des Hauptmanns hin aufgenommen.
(3) Der Aufnahme muss eine Aufklärung über das Recht der Stadt Tarantia vorausgehen sowie eine Erklärung des Aufzunehmenden, besonders den zweiten Paragraphen des Gesetzes zu achten.
(4) Die Aufnahme erfolgt durch das Wort des Hauptmanns.

Dienstvorschriften
§10 Verhalten gegenüber Vorgesetzten
(1) Jeder Bedienstete der Stadtwache von Tarantia ist zur Achtung gegenüber den jeweils höheren Rängen verpflichtet.
(2) Im besonderen grüßt jeder Bedienstete der Stadtwache einen Höherstehenden. Erst danach erwidert der Vorgesetzte den Gruß.
(3) Im Rahmen dieses Paragraphen ergeben sich keine Weisungsbefugnisse Untergebenen gegenüber. Der Untergebene hat seinem Vorgesetzten nur direkte Gefolgschaft zu leisten, wenn dies in den Paragraphen 4-8 vorgesehen ist.

§11 Verhalten gegenüber Bürgern
(1) Jeder Bedienstete der Stadtwache von Tarantia ist zum höflichen Umgang mit Bürgern der Stadt Tarantia, insbesondere gegenüber anderen Bediensteten der Stadt Tarantia außerhalb der Stadtwache verpflichtet.
(2) Jeder Bedienstete der Stadtwache von Tarantia ist einem Bürger von Tarantia gegenüber zur korrekten Angabe des Namens verpflichtet, sollte der Bürger das wünschen.
(3) Jeder Bedienstete der Stadtwache von Tarantia ist in der Pflicht, Wünsche, Sorgen und Bemerkungen eines Bürgers von Tarantia anzuhören.
(4) Gleiches gilt für Durchreisende, jedoch überwiegt in der Entscheidung zwischen dem Schutze eines Durchreisenden und eines Bürgers die Schutzpflicht dem Bürger der Stadt Tarantia gegenüber.

§12 Uniform
(1) Jeder Bedienstete der Stadtwache von Tarantia unterliegt im Dienst allgemein einer Uniformpflicht.
(2) Die Uniform erhält jeder Bedienstete der Stadtwache bei seiner Ernennung gemäß Paragraph 4-9.
(3) Die Gestaltung der Uniform obliegt dem Hauptmann.
(4) Das Tragen der Uniform außerhalb der Dienstzeit ist allen Bediensteten untersagt.

§13 Bewaffnung
(1) Jeder Bedienstete der Stadtwache von Tarantia ist während der Dienstzeit bewaffnet.
(2) Die Bewaffnung wählt der Bedienstete selbst. Sie wird vom Hauptmann genehmigt.
(3) Die Bewaffnung darf eine einhändig geführte Hieb-, Stich- oder Schlagwaffe und einen Schild sowie einen Bogen oder eine Armbrust umfassen.
(4) In Kriegszeiten unterliegt jeder Bedienstete einer gesonderten Bewaffnungspflicht. Die Absätze 2 und 3 werden in diesem Fall außer Kraft gesetzt.

§14 Alkohol
(1) Der Genuss vom Alkohol im Dienst ist allen Bediensteten der Wache untersagt.
(2) Gleiches gilt für andere Rauschmittel.

§15 Sachfremde Verwendung von Dienstzeit
(1) Den Dienst versieht ein Bediensteter der Stadtwache von Tarantia nicht nach eigenem Gutdünken sondern nach den Vorgaben des Hauptmanns. Ein Verwenden der Dienstzeit für andere Belange ist jedem Bediensteten untersagt.

Anzeigen

§16 Aufnahme einer Anzeige
(1) Jeder Bedienstete der Stadtwache von Tarantia ist berechtigt und verpflichtet, Strafanzeigen der Bürger der Stadt Tarantia wie der Durchreisenden aufzunehmen und dem jeweilig zuständigen Wachhtmeister zu übergeben.
(2) Ein Wachhauptmann kann eine Anzeige nach eigenem Ermessen an den Hauptmann weitergeben.

§17 Ermittlung
(1) Ein Bediensteter der Stadtwache von Tarantia ermittelt nur auf Befehl des Hauptmanns oder im Rahmen einer Anzeige auf Befehl eines Wachtmeisters hin.
(2) Eine Ermittlung wird von den jeweils beteiligten Bediensteten der Stadtwache von Tarantia mit einem Eintrag ins Archiv begleitet.
(3) Eine Ermittlung dient lediglich der Klärung eines spezifischen Tatbestandes und darf nicht mehr als der Sicherung des Wissens dieses Ereignisses bezüglich zum Ziel haben. Über die Einhaltung dieser Richtlinie wacht der zuständige Wachtmeister bzw. Oberwachtmeister oder Hauptmann.
(4) Eine Ermittlung ist mit einem Urteilsspruch des Gerichtes zu Tarantia beendet.

§18 Archiv
(1) Ein Eintrag ins Archiv darf von jedem Bediensteten der Stadtwache von Tarantia nach eigenem Gutdünken vorgenommen werden, muss jedoch die eigene Tätigkeit bei der Stadtwache zum Gegenstand haben.
(2) Ein Bürger der Stadt Tarantia kann Einblick in alle Einträge im Archiv verlangen, die ihn betreffen.
(3) Ein Eintrag im Archiv ist mit dem Namen und Dienstgrad des Autors zu versehen.

Zuständigkeit

§19 Richterliche Verhandlung
(1) Jeder Bürger von Tarantia hat das Recht, eine richterliche Verhandlung vor dem Gericht zu Tarantia zu erhalten, um sich vor dem Gericht für die ihm vorgeworfenen Vergehen zu rechtfertigen.
(2) Bis zum Vollzug der Verhandlung besitzt die Stadtwache von Tarantia das Recht, den Beklagten zu inhaftieren.

§20 Richterliches Urteil
(1) Ein richterliches Urteil ist ein bindender Richtspruch, für jeden Bürger gleichwohl wie im besonderen für jeden Bediensteten der Stadtwache von Tarantia.
(2) Ein richterliches Urteil wird von einem dafür vom Richter bestimmten Bürger der Stadt Tarantia ausgeführt.
(3) Falls eine nach Absatz 2 erfolgende Benennung durch den Richter nicht durchgeführt wird, ernennt der Hauptmann einen Vollstrecker aus den Reihen der Bediensteten der Stadtwache von Tarantia.
(4) Der Stadtwache von Tarantia ist jede Bestrafungshandlung abseits des Richtsspruches untersagt.

§21 Gewaltanwendung
(1) Jeder Bedienstete der Stadtwache von Tarantia ist zur Gewaltanwendung autorisiert, sofern sie der Durchsetzung des Paragraphen 2 oder dem Selbstschutz dient oder durch einen Befehl des Hauptmanns erforderlich wird.
(2) Alle darüber hinaus angewandte Gewalt wird nach dem Gesetz der Stadt Tarantia geahndet



Geschrieben von Jorit

Weiss jemand wer oder was die Stadtwache ist ?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Luthienne« (10. February 2009, 13:51)


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Wednesday, 11. February 2009, 08:36

Zitat


Die Stadtwache Tarantia wird in näherer Zukunft, sprich, sobald die nötge Truppenstärke

vorhanden ist für größere Veranstalltungen zur verfügung stehen. Sei es als Geleitschutz

für Adel, Händler und sonstiges Wohlhabendes Volk. Als Wachen auf Sonderposten wie

bei der Armenspeisung, vor Tempeln. Als Schutz bei Organisierten Märkten, Hochzeiten,

Diplomatentreffen und ähnlichem.

Alle Veranstalltungen für die die Wache gebucht wird sind IN Tarantia abzuhalten,

da wir die Stadtwache von Tarantia darstellen und nicht die Wachen von

Conarch/Khemi/usw.

Da die Bereitstellung der Wachen einiges an Arbeit erfordert, etliches an Papierkram

anfällt da die Streifenwege neu eingeteilt werden müssen und vieles mehr,

wird um eine geringe Bearbeitungsgebühr und Bereitstellungsgebühr gebeten.

Für die Verpflegung wird in der Kaserne gesorgt und sollte kein Problem Darstellen.

Bei fragen und evtl. Buchungen von Wachen wird gebeten euch an den Höchsten der Wache

Zu wenden, in diesem Fall wäre dies:

Hauptmann Jorit

Ein Bote genügt. Doch bitte keine Falken... Geflügel gab es in der Kaserne nun schon die letzten Wochen zu Essen.
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Thursday, 12. February 2009, 00:12

Fragen und Antworten

Zitat


Was ist eigentlich die Stadtwache von Tarantia?

Innerhalb des Rollenspiels (bzw. ic = in-charakter) ist die Stadtwache die Ordnungsmacht in Tarantia. Jeder Bürger und jeder Durchreisende muss auf eine Wache hören, da er andernfalls mit den rechtlichen Konsequenzen seiner Handlung konfrontiert wird. Nunja. Das ist jedenfalls die Theorie.
Praktisch wird die Stadtwache auf Spielerebene, sprich außerhalb des Rollenspiels (bzw. ooc = out of charakter) traditionell kritisch gesehen. Sie ist in vielen Rollenspielen eine gängige Institution und repräsentiert stets die „neutrale“ Staatsgewalt. Man maßt seinem Charakter als Spieler einer Stadtwache gewissermaßen eine Macht an, die über der anderer Charaktere spielt. Andererseits: Irgendjemand sollte es tun, wenn man eine dynamische Staatsgewalt wünscht.

„Dynamische Staatsgewalt“? Was soll das bedeuten?

Die NPC-Wachen (NPC = Non-Player-Charakter), die überall in Tarantia und sonstwo herumlaufen, reagieren, wie jeder Spieler schnell bemerken sollte, nicht auf Aktionen der Charaktere. Egal, ob im Rollenspiel eine Militärparade, ein Diebstahl oder ein Saufgelage ausgespielt wird: Die Wachen kommentieren nicht, greifen nicht ein, reagieren nicht. Funcom zuzumuten, so etwas einzuprogrammieren, wäre wohl auch etwas viel verlangt, es bedeutet aber, dass es keine Wache gibt, die wirklich etwas aktiv „tut“. Dafür braucht man leider Gottes Spieler, die eine Wache spielen bzw. eine Wache „darstellen“. Irgendein Spieler bzw. irgendeine Gruppe von Spielern muss sich also diese Macht anmaßen.

Welche „Macht“ ist denn überhaupt gemeint?

Eine Stadtwache ist in der Welt von Hyboria wie auch sonst ein Vertreter der politischen Führung einer Stadt. Das bedeutet: Eigentlich muss jeder Einwohner Hyborias, der sich mit der Stadtwache anlegt, befürchten, im Sinne dieser politischen Führung bestraft zu werden. Eine Stadtwache hat theoretisch alle NPC-Wachen in Tarantia hinter sich, die ihr in jedem Kampf zur Seite stehen müssten. Wenn man eine Stadtwache spielt behauptet man also, man würde für alle diese NPCs - die ja letztlich nichts tun - sprechen.

Eben, sie tun nichts. Wie soll man diese „Macht“ denn dann durchsetzen?

Das ist das zentrale Problem jedes Stadtwachen-Spielers und sicher auch das Frustrierendste am Spielen einer Stadtwache: Jeder andere Spieler kann einfach ignorieren, dass der eigene Charakter eine Stadtwache ist. Er kann einfach ignorieren, dass man gerade die Verhaftung des eigenen Charakters ausspielt. Stellen wir uns beispielsweise folgende Situation vor:

Charakter A zieht sein Schwert und richtet es auf die Stadtwache.
Stadtwache: Tötet eine Wache auf offener Straße und euer Kopf wird schon morgen durch die Straße rollen.
Charakter A grinst.
Charakter A: Meint ihr wirklich? Also ich sehe eure Freunde hier nicht. Vielleicht seid ihr ja doch viel einsamer, als ihr glaubt.

Charakter A hat, wenn man die Spielmechanik betrachtet, hier vollkommen Recht: Die NPC-Wachen helfen nicht und befreundete Spielercharaktere sind in diesem Moment sehr wahrscheinlich nicht in der Nähe. Der Spieler von Charakter A ignoriert hier jedoch, dass sein Charakter gar nicht annehmen darf, dass die NPCs nicht helfen. Denn für diesen Charakter sind es ja keine NPCs, sondern genau so Lebewesen wie alle übrigen auch. Sie könnten also theoretisch jederzeit eingreifen und der Charakter tut gut daran, damit zu rechnen. Hier muss man klar zwischen dem Wissen, dass man als Spieler hat und dem Wissen, dass der eigene Charakter hat, trennen. Was der Spieler weiß, muss der Charakter nicht wissen (und umgekehrt).
Dies erfordert jedoch bereits ein hohes Maß an Bereitschaft zu Eingeständnissen der Stadtwache gegenüber und man kann das nicht von jedem Spieler erwarten. Die einzige Möglichkeit, als Stadtwache seine „Macht“ durchzusetzen liegt darin, mit jedem einzelnen Spieler, mit dessen Charakteren man interagiert, ooc zu sprechen und nachzufragen, ob sie bereit sind, die Position der Wache zu akzeptieren.

Und was, wenn die Spieler nicht dazu bereit sind?

Dann muss man sie als Stadtwachen-Spieler wohl oder übel ignorieren.

Aha, und wenn sie bereit sind, was soll man dann tun?

Eine Stadtwache hat zuallererst einmal die Aufgabe, „Recht und Gesetz“ zu schützen. Was das bedeutet ist allerdings ziemlich schwammig. Es gibt kein einheitliches Gesetz und man ist sich wohl relativ schnell darüber einig, dass Diebstahl, Mord, Totschlag und Körperverletzung Straftatbestände sind. Bei Dingen wie „Belästigung“, „öffentliche Ruhestörung“, „illegaler Waffenbesitz“ oder „Genuss illegaler Rauschmittel“ wird es schon deutlich schwieriger zu bewerten, ob es sich dabei auch in der Welt in Hyboria um solche Delikte handelt oder nicht und falls ja, wie schwer diese zu bestrafen sind.
Auch hier gilt: Verhandelt mit den Spielern. Wenn ein Spieler bereit ist zu akzeptieren, dass sein Charakter hier illegal gehandelt hat, dann lässt sich das auch im RP ausspielen. Sonst aber nicht.
Auch über das Ausmaß der Intervention der Wache solltet ihr mit dem Spieler sprechen: Wenn ein Charakter vor den Augen einer Wache einen Mord begangen hat, sollte die Wache keine Geldbuße verlangen sondern entweder sofort zur Waffe greifen oder aber den Charakter mit Aussicht auf die Todesstrafe verhaften. Das solltet ihr dem Spieler vorher mitteilen. Falls der Spieler dazu nicht bereit ist, solltet ihr eine Interaktion lieber unterlassen (s.o.).

Aber führt das nicht dazu, dass man so gut wie alle Spieler ignorieren muss?

Nicht zwingend. Es gibt viele Spieler, die es schätzen, wenn die Spielwelt auch „zurückschlagen“ kann. Es macht nicht wirklich Spaß einen „rechtschaffenden“ und ehrlichen Charakter zu spielen, wenn es keine Wache gibt, die „böses“ Verhalten sanktioniert - und andersherum geht der Reiz des „Bösen“ verloren, wenn es keine „Guten“ gibt, die auf der Jagd nach allen Verbrechern sind. Man muss natürlich immer die Verhältnismäßigkeit wahren und darauf achten, weder zu hart noch zu lasch vorzugehen: Wie oben gesagt ist es beispielsweise nicht stimmig oder authentisch, wenn ein Mord mit einer Geldstrafe geahndet wird. Es ist aber auch nicht stimmig für die Welt, wenn man sofort alle Personen einsperrt, die sich lediglich betrunken haben und unter Alkoholeinfluss im „Grünen Mann“ herumkrakeelten. Eine Verwarnung tut es hier auch.

Und woher soll man wissen, wie man eine bestimmte Sache bestrafen muss und wie nicht?
Wie oben gesagt: Klärt es mit den Spielern der Charakter, die „straffällig“ geworden sind. Um eine Wache zu spielen ist diplomatisches Feingefühl und noch wesentlich mehr Geduld erforderlich.

Na gut, und was tut eine Wache, außer Leute zu bestrafen?
Sie patrouilliert und steht Wache. Darauf läuft es hinaus. Eine Wache zu spielen kann sehr ereignislos und langweilig sein, wenn keine Verbrechen passieren. Das sollte man sich immer ins Gedächtnis rufen, bevor man eine Wache spielt.

Hm, und die Bestrafung geschieht direkt durch die Wache?
Eine einzelne Wache kann doch nicht über Leben und Tod eines Verbrechers entscheiden!
Nunja ... zu mittelalterlichen Zeiten unter Umständen schon. Die Idee, dass Gerichte bei jedem Delikt über Schuld oder Unschuld befinden müssten ist eine rechtsstaatliche Idee - und in Hyboria ist kein einziger Staat ein Rechtsstaat.
Dennoch ist ooc und für uns Wachenspieler natürlich einzusehen, dass nicht jeder Außenstehende akzeptieren kann oder will, dass eine Wache immer, wenn sie will, über den eigenen Charakter die Todesstrafe verhängen kann, auch wenn es sich nur um einen Taschendiebstahl handelt, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden und dass Spieler aus diesem Grund noch weniger bereit sind, ihre Charaktere von der Stadtwache bestrafen zu lassen und die Wachen lieber ignorieren.

Aber die Stadtwache kann doch auch bestrafen, hast du gesagt. Was stimmt nun?

Beides. Allerdings in unterschiedlichen Situationen. Die Stadtwache kann Strafen verhängen, aber „jeder Bürger von Tarantia hat das Recht, eine richterliche Verhandlung vor dem Gericht von Tarantia zu erhalten, um sich vor dem Gericht für die ihm vorgeworfenen Vergehen zu rechtfertigen“ (siehe „Dienstvorschriften“ §19 Absatz 1).
Am besten ist es wohl, wenn man als Wachenspieler wie folgt vorgeht, nachdem man einen Straftatbestand beobachtet hat oder von einem solchen berichtet wurde.

1.) Man klärt mit dem Spieler, der den schuldigen spielt, ooc, ob der überhaupt bereit ist, seinen Charakter von der Stadtwache finden und ggf. bestrafen zu lassen, falls man ihn findet. Falls er nicht zur Kooperation bereit ist, lässt man es. Falls doch, fährt man bei Schritt 2 fort.
2.) Man sucht mit dem eigenen Charakter im Rollenspiel den Schuldigen (Ermittlung).
3.) Sobald man den Schuldigen gefunden hat, macht man ihn im Rollenspiel darauf aufmerksam, dass er das Recht hat, eine Gerichtsverhandlung zu verlangen. Falls er das nicht will, spielt man sofort eine Bestrafung aus und macht einen Eintrag im Archiv, falls doch, wird der Charakter verhaftet und man fährt fort mit Schritt 4.
4.) Man gibt dem Richter (Welcher im moment noch nicht gewählt ist) per Post Bescheid, dass ein Charakter eine Gerichtsverhandlung bekommen soll. Ooc sollte auch die Information vorhanden sein, wie der Schuldige Charakter heißt, damit der Richter mit dessen Spieler einen Termin absprechen kann.

So könnte das normale Vorgehen ablaufen. Natürlich gibt es viele Dinge, die dabei schief gehen können und nicht immer ist das der „goldene Weg“. Als allgemeine Regel gilt jedoch immer: Kommuniziert mit allen beteiligten Spielern so sorgfältig wie nur möglich. Das beugt Frust vor.

Und was, wenn ein Charakter sich in-char gegen eine Verhaftung oder eine Bestrafung wehrt?

In dem Fall müsst ihr euch ebenfalls wehren. Klärt den beteiligten Spieler in so einem Fall am besten nochmal darüber auf, was es bedeutet, wenn man eine Wache angreift: Die gesamte Stadtwache (inklusive der NPCs) wird sich auf den Verbrecher stürzen und ihn vermutlich sofort zur Strecke bringen.
Das heißt nicht, dass eine Stadtwache unsterblich ist: Wenn keine Zeugen vorhanden sind, ist auch eine Stadtwache ein mögliches Opfer. Denn ihr wisst als Spieler vielleicht, wer der Schuldige ist, aber euer Charakter kann es, nachdem er getötet wurde, nicht mehr wissen. Seid also mit dem Benehmen eurer Charaktere vorsichtig: Man könnte in einer dunklen Gasse auf euren Charakter warten.

Kann ich nicht einfach andere Wachen im Gildenchat zur Hilfe rufen?

Nein, das ist nicht möglich: Euer Charakter ist kein Telepath. Ihr könnt also nicht über eure Gedanken andere zur Hilfe rufen oder sonstwie sofort über große Entfernungen kommunizieren. Wenn ihr euren Charakter in eine missliche Situation bringt, dann ist er da erstmal und muss da alleine wieder heraus kommen. Auch hier gilt: Kommuniziert mit den beteiligten Spielern. Das führt meist zu den besten Ergebnissen.

Was ist, wenn mein Charakter dabei stirbt?

Dann ist er tot. Manchmal ist es so einfach.
Ihr könnt natürlich Mord-Emotes ignorieren und in vielen Fällen wird das auch die richtige Reaktion sein, da es sich in den meisten Fällen um Poweremotes handelt, bei dem Charaktere nicht authentische und inkorrekte Handlungen ausführen, ohne die beteiligten Spieler um Erlaubnis zu bitten oder sich über Rollenspiel-Konsequenzen im Klaren zu sein, aber wenn euer Charakter allein in einer dunklen Gasse ist und von einem Überfallkommando einer Untergrundgruppierung erwischt und getötet wird - dann kann das passieren. Wie gesagt: Eure Charaktere sind nicht unsterblich.

Warum sollte man dann überhaupt eine Wache spielen?

Tja, gute Frage. Möglicherweise, weil man masochistisch veranlagt ist?
Das mag ein Grund sein, aber zweifelsohne leistet eine funktionierende Stadtwache auch einen Beitrag für eine gesunde „Rollenspiel-Atmosphäre“. Eine Stadtwache ist Teil einer „lebendigen Welt“, bei der die politische, soziale und gesellschaftliche Umwelt auf Aktionen der Spieler eingeht und reagiert. Wer das will und wer vor den Schwierigkeiten hier nicht zurück schreckt, ist grundsätzlich herzlich willkommen - bei der Stadtwache von Tarantia.
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