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Adha Ilcava

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1

Friday, 20. January 2006, 00:23

Gleichstellung von Mann und Frau in der Schweiz

Die Gleichstellung. Immerhin haben wir insofern eine Gleichstellung, das ein verheirateter Mann (Einkommen wird in der Steuererklärung zusammen gezählt) auch für seine Frau (wenn berufstätig), für den Militärersatz bezahlt werden muss. Ist doch richtig nett, wenn beide arbeiten gehen. Der Staat kassiert mit! Wäre doch besser, wenn die Frau Militärdienst leistet und der Mann zu Hause bleibt!

Was ist eure Meinung dazu?

Mimei

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2

Friday, 20. January 2006, 01:33

Leider versteh ich die Problemstellung nicht so richtig.
Für jeden Arbeitnehmer muss ein Militärbeitrag gezahlt werden, der mit der Einkommenssteuer eingezogen wird?
Ist das zur pauschalen Mobilmachung gedacht, oder ein beitrag der alten Soldaten - wenn die Männer offenbar mußten?
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Adha Ilcava

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3

Friday, 20. January 2006, 10:44

Militärpflichtersatz muss bezahlt werden, wenn mann nicht fähig ist Militärdienst zu leisten. In meinem Fall, weil ich zu leicht war bei der Musterung (50 kg ist Minimum).

Da bei einem verheiratetem Ehepaar nur eine Steuererklärung eingereicht wird, also die Einkommen zusammengezählt werden, wird davon 3% des steuerbaren Einkommens als Militärpflichtersatz eingefordert. Bei einem unverheiratetem Paar (Konkubinat) reichen beide Partner je eine eigene Steuererklärung ein. Der Militärpflichtersatz wird nur beim Mann eingefordert, da Frauen nicht dienstpflichtig sind.

Dies ist eine ungerechte Behandlung von verheirateten gegenüber solchen die im Konkubinat zusammen leben.

4

Friday, 20. January 2006, 11:05

Ich finde allein die Tatsache, daß man Militärersatz bezahlen muss, wenn man unverschuldet (sprich durch Krankheit oder eben, wie in deinem Fall, zu wenig Gewicht) nicht zur Armee kann, schon äußerst unfair.

Das du natürlich bemängelst das verheirateten tiefer in die Tasche gegriffen wird als unverheirateten ist natürlich ebenfalls unschön, aber vielleicht gleicht sich das durch anderweitige Einsparungen an Steuern wieder aus - meist haben verheiratete ja durchaus Vorteile in einem Steuersystem - zumindest ist das bei uns so :o)

Cijj Jodaij

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5

Friday, 20. January 2006, 15:49

Wer nicht dient leistet seinen Beitrag für sein Land über einen Beitragssatz der über die Steuer geht - finde ich vollkommen okay, allerdings stellt sich die Frage ob Zivildienst existiert, was in Deutschland, würde es einen solchen Beitrag geben, sicherlich wie der Militärdienst gerechnet würde.
Das Totalverweigerer durchaus zahlen sollten finde ich eine erstrebenswerte Sache, allerdings bevorzugt es reiche Familien die ihren Jungs sogesehen den Stress er sparen können, also weiterhin normale Verweigerungsverfahren und die "warnende" Option der Militärpauschale, sollte man glatt einführen.

Das eine verheiratete Familie mehr zahlt, da der Beitrag pauschal von der Steuererklärung abgerechnet wird, die bei Familien eine gemeinsame ist, ist allerdings kein schlechter Kniff des Staates, für den Steuerzahler allerdings Blödsinn.

Die Frage besteht:
In Deutschland ist die Einkommenssteuererklärung bei Ehepaaren gemeinsam, es können also Verluste auch gegengerechnet werden.
Wie sieht es bei euch aus Adha?
Geht das über die Einkommenssteuererklärung? Oder sind generell Ehepartner in allen Steuern vereint?

6

Friday, 20. January 2006, 16:34

Zitat

Wer nicht dient leistet seinen Beitrag für sein Land über einen Beitragssatz der über die Steuer geht - finde ich vollkommen okay, allerdings stellt sich die Frage ob Zivildienst existiert, was in Deutschland, würde es einen solchen Beitrag geben, sicherlich wie der Militärdienst gerechnet würde.
Das Totalverweigerer durchaus zahlen sollten finde ich eine erstrebenswerte Sache, allerdings bevorzugt es reiche Familien die ihren Jungs sogesehen den Stress er sparen können, also weiterhin normale Verweigerungsverfahren und die "warnende" Option der Militärpauschale, sollte man glatt einführen.



Was ist daran fair wenn man zahlen muss, weil man eine körperliche Einschränkung hat die einen untauglich macht für den Wehr- oder Zivildienst? Es sei dahingestellt ob derjenige seinen Dienst für sein Land leisten will oder nicht - er darf schlichtweg nicht und muss dafür auch noch bezahlen - wo ist der Ansatz für eine sinnvolle Argumentation die so ein Vorgehen rechtfertigt?

Verweigern ist die eine Sache - aber für Untauglichkeit zur Kasse gebeten werden eine andere.

Cijj Jodaij

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7

Friday, 20. January 2006, 16:56

Gleichberechtigung im allumfassenden Sinne.
Nur wenn jemand eine Einschränkung hat, sollte dafür gesorgt werden, dass er weder bei Berufswahl, Ausbildung etc. benachteiligt werden, im Gegenzug sollte aber auch bei den Pflichten dieser Grundsatz gelten.

Da aber in beider Hinsicht momentan die Entwicklung nicht wirklich existent ist, kann man es wohl in den Bereich Soon(TM) schieben.

8

Friday, 20. January 2006, 17:02

Ich glaube wir haben grundlegend verschiedene Ansichten von Gleichberechtigung.

Man kann Gleichberechtigung auf zwei Arten definieren - entweder man schreibt sich den Grundsatz "Gleichheit" auf die Fahne und sagt: Alles muss gleich behandelt werden - der Verkäufer, der Einkäufer, der Bettler und der Manager, Frau und Mann, Baby und Rentner - alle zahlen dieselben Steuern, alle bekommen dieselben Boni ... sprich jeder egal welcher Herkunft, welchen Ranges, welcher Rolle in der Gesellschaft wird gleich behandelt.

Ich bin gegen diese Aufassung von Gleichheit - für mich gilt, wie es im deutschen Staat bisher noch üblich ist: Ausgleichen schafft Gleichheit.

- Gesetze werden eher zugunsten der "Schwächeren" Partei gemacht - siehe Gesetze zu Kaufverträgen und Arbeitsverträgen.
- Arme zahlen weniger Steuern als Reiche
- Behinderte bekommen eine Extrabehandlung ohne dafür bezahlen zu müssen
- Frauen werden bei gleicher Qualifikation und Noten bei der Jobvergabe für Führungspersonal bevorzugt

Für mich ist folglich Gleichberechtigung vielmehr eine Gleichstellung und deshalb denke ich werden wir uns bei diesem Thema nicht treffen :o)

Adha Ilcava

unregistriert

9

Friday, 20. January 2006, 17:04

Ich habe diesen Umstand über meine Rechtschutzversicherung abklären lassen. In der Schweiz ist jeder Mann dienstpflichtig bis zum 43 Altersjahr. Kann oder will man keinen Dienst leisten muss eine Ersatzleistung erbracht werden. Sei dies durch Zivilschutzdienst (pro Tag ZV wird 10% des Militärpflichersatz erlassen) oder durch Bezahlung von 3% des jährlichen steuerbaren Einkommens.

Dabei ist es irrelevant, ob man psychisch oder physisch nicht in der Lage ist Militärdienst zu leisten.

Cijj Jodaij

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10

Friday, 20. January 2006, 19:15

- Frauen werden bei gleicher Qualifikation und Noten bei der Jobvergabe für Führungspersonal bevorzugt

Für mich ist das Bevorzugung und hat nichts mehr damit zu tun das Leistung entscheidet. Die Emanzipation hat für derartige "Scheingleichheit" sicherlich nicht gekämpft. Es geht nicht darum das Frauen Freifahrtscheine bekommen damit die Statistik besser aussieht, sondern das sie die selbe Chance wie ein Mann mit selber Qualifaktion bekommen.

- Behinderte bekommen eine Extrabehandlung ohne dafür bezahlen zu müssen

Behinderte bekommen keine "Extrabehandlung" sondern eine für sie passende, notwendige. Extra macht aus ihnen wieder etwas besonderes, für mich sind es Menschen wie jeder Mensch eben auch. Sie haben andere Vorraussetzungen, aber das wars auch schon.

- Arme zahlen weniger Steuern als Reiche

Dabei kommt es darauf an, gehst du von einem Betrag oder von Anteilen aus? Man kann mit gleichem Anteil nämlich je nach Einkommen mehr oder weniger Zahlen.

- Gesetze werden eher zugunsten der "Schwächeren" Partei gemacht - siehe Gesetze zu Kaufverträgen und Arbeitsverträgen.

Gesetzte werden Zu Gunsten aller gemacht, heben die Schwächeren, schwächen etwas die Starken und suchen eine gesunde Mitte.
Kaufverträge stärken sowohl Rechte der Händler als auch der Käufer, sodass es, wenn möglich keine Stärkere Partei gibt, sondern gleichberechtigte Partner, das selbe sollten Arbeitsverträge versuchen zu erzielen.


Sorry, aber ernsthaft gesagt:
Was du willst ist Gleichheit indem alle Möglichen Gruppen zu "Besonderheiten" erklärt werden und sie dann unterstützt werden. Ich bin dafür das weiterhin alle vor dem Gesetzt gleich sind und auch so behandelt werden.
Ein Behinderer ist nicht Besonders, sondern ein Mensch mit anderen Vorraussetzungen, er hat die selben Chancen verdient. Das Selbe gilt für die Frau und ich sehe es als nicht gut, wenn sie nämlich, wie in deinem Führungspostenbeispiel, bevorzugt werden. Denn dann sind nämlich die Männer die Schwächeren, werden sie dann im nächsten Zug bevorzugt?

Wer gleiche Qualifikationen und Möglichkeiten erreichen kann, der muss sich im Wettbewerb durchsetzen und so gehört sich das. Der Staat kann ungleiche Startvorteile ausgleichen, aber nicht wegen Startvorteilen des Einen, den Anderen einfach auf die Zielgerade schieben. So funktioniert keine Gesellschaft in der alle gleich sind.

Mimei

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11

Friday, 20. January 2006, 20:52

Zitat

Original von Cijj Jodaij
Sorry, aber ernsthaft gesagt:
Was du willst ist Gleichheit indem alle Möglichen Gruppen zu "Besonderheiten" erklärt werden und sie dann unterstützt werden. Ich bin dafür das weiterhin alle vor dem Gesetzt gleich sind und auch so behandelt werden.
Ein Behinderer ist nicht Besonders, sondern ein Mensch mit anderen Vorraussetzungen, er hat die selben Chancen verdient. Das Selbe gilt für die Frau und ich sehe es als nicht gut, wenn sie nämlich, wie in deinem Führungspostenbeispiel, bevorzugt werden. Denn dann sind nämlich die Männer die Schwächeren, werden sie dann im nächsten Zug bevorzugt?

Wer gleiche Qualifikationen und Möglichkeiten erreichen kann, der muss sich im Wettbewerb durchsetzen und so gehört sich das. Der Staat kann ungleiche Startvorteile ausgleichen, aber nicht wegen Startvorteilen des Einen, den Anderen einfach auf die Zielgerade schieben. So funktioniert keine Gesellschaft in der alle gleich sind.

Was damit gemeint ist, dass teilweise regulierende Maßnahmen von Seiten des Gesetzgebers ergriffen werden müssen, um annähernd so etwas wie Gleichheit zu schaffen.

Wenn du sagst, jeder Mensch hat eine Chance verdient, dann braucht es dazu auch jemanden, der ihm diese einräumt. Das ist im "normalen Leben" ein Arbeitgeber, der wiederum nach effektiven Mitarbeitern sucht - mit denen läuft nunmal sein Betrieb am besten.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass behinderte Menschen eine Einschränkung haben und dadurch in machen - ganz bestimmt nicht in allen! - Belangen im wirtschaftlichen Sinne "inneffekt" oder weniger "effektiv" sind als gleich qualifizierte Menschen ohne Behinderung.
Hinzu kommen auch noch Zusatzkosten für Betriebe (Schulen als öffentliche Gebäude scheiden hier aus), um ihre baulichen Gegebenheiten auch auf behinderte Angestellte anzupassen.
Aus diesen Grunden gibt es sowohl für Studenten als auch für Arbeitnehmer Quoten. Die Arbeitgeber werden dazu "gezungen" behinderte Menschen einzustellen und erkennen dann vielleicht, dass diese ganz genau so gut ihren Job machen können.

In ähnlicher Weise läßt sich auch für die Frauenquote oder Bevorzugung der Frau bei gleicher Qualifikation argumentieren. Obwohl mehr als die Hälfte der Bevölkerung (Deutschlands) Frauen sind, obwohl mehr als die Hälfte der deutschen Studenten Fraund sind, wird nicht einmal annähernd die Hälfte der Führungspositionen von Frauen bekleidet - warum das?
Von einer allgemeinen Gleichberechtigung kann man dabei wohl kaum sprechen. In den Vorständen der Firmen sitzen größenteils Männer und die denken nicht nur wirtschaftlich. Aus wirtschaflicher Sicht fällt eine Frau aufgrund traditioneller Familienplanung für mindestens ein bis zwei Jahre aus, meist kurz nachdem sie eine neue Position inne hat. Denn dann ist sie fertig mit dem Studium, hat einen sicheren Job und sozusagen ihre Tücher im trockenen. Da aber noch immer kaum Männer in Vaterschaftsurlaub gehen, werden diese natürlich bei der Einstellung bevorzugt, sie fallen einfach mal nicht aus.
Zum anderen bedeutet eine Frau in einer Führungsposition auch einen "Machtverlust" für die alteingesessenen Männer. Eine Frau mit ihnen auf einer Stufe oder sogar noch darüber - undenkbar. Vielleicht können sich das sogar viele vorstellen, aber unbewußt fühlen sie sich dennoch übervorteilt. Ich möchte nicht weiter ausschweifen zu den urzeitlichen menschlichen Instinkten oder auch der modernen Tiefenpsychologie.

Was ich damit sagen möchte;
Gleichheit nach einfachsten Gesichtspunkten scheitert am Menschen, der immer zuerst seinen eigenen Vorteil sucht und dadurch andere übervorteilt.
Daher ist es in meinen Augen sehr wohl legitim, die Schwächeren zu bevorzugen - das ist mit ein Grundsatz des Sozialstaates.

Um endlich doch wieder aufs Thema zurück zu kommen;
Einen Sozialstaat macht auch aus, dass jeder einen Beitrag für die Allgemeinheit leistet. Jedoch muss das jeder in dem für ihn möglichen Rahmen tun, ohne dass es ihn (natürlich auch sie) selbst strapaziert oder gar vor Probleme stellt.
Von daher würde ich im vorliegenden Fall sagen, 3% für das Ehepaar sind voll okay, jedoch sollte jeder und jede diesen Zuschlag zahlen müssen - oder noch besser, den Beitrag in Form von Sozial- oder Militärdienst ableisten.
Ich selbst bevorzuge dabei ganz klar den Sozialdienst, den ich mir auch (in Deutschland) verpflichtend für alle wünschen würde. Wer möchte, kann auch zum Bund. Die Möglichkeit, sich von dieser Verpflichtung frei zu kaufen lehne ich ab. Wer jedoch aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung dazu nicht in der Lage ist, der hat wenigstens dabei "Glück gehabt".
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Sjille A'Okri

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12

Friday, 20. January 2006, 23:43

Zum Thema "Gleichberechtigung" auf dem Arbeitsmarkt...

"Der Arbeitgeber darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb eines Betriebes oder Unternehmens nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben. Das gilt auch für zusätzliche Anmerkungen und Hinweise im Ausschreibungstext.

Ausnahme:

Das weibliche (männliche) Geschlecht ist unverzichtbar für die ausgeschriebene Tätigkeit. Wenn das Arbeitsmarktservice oder ein privater gewerblicher Arbeitsvermittler Stellen nicht geschlechtsneutral ausschreibt, droht eine Verwaltungsstrafe. Den Strafantrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde kann eine Stellenwerberin oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen."


All zu oft sehe ich aber bei Stellenangeboten bei denen das entsprechende Geschlecht nicht unverzichtbar ist eine Ausschreibung "-frau"
Nach diesem Gesetz muß da "-mann/-frau" stehen.

Manchmal bin ich richtig dazu verleitet die Leute ans Bein zu pinkeln und vor die Behörden zu gehen.

Nix gegen Gleichberechtigung...und man möge mir verzeihen...aber mich nervt das echt an.

13

Friday, 20. January 2006, 23:56

Zitat

- Frauen werden bei gleicher Qualifikation und Noten bei der Jobvergabe für Führungspersonal bevorzugt

Für mich ist das Bevorzugung und hat nichts mehr damit zu tun das Leistung entscheidet. Die Emanzipation hat für derartige "Scheingleichheit" sicherlich nicht gekämpft. Es geht nicht darum das Frauen Freifahrtscheine bekommen damit die Statistik besser aussieht, sondern das sie die selbe Chance wie ein Mann mit selber Qualifaktion bekommen.


Mimei hat hierauf bereits die Antwort gegeben - es ist absolut nicht fair, daß Frauen in der BRD immernoch schlechter behandelt werden als Männer (Frauen verdienen durchschnittlich 30% weniger als Männer im selben Job, etc... derer Beispiele gäbe es viele) - deshalb gibt es vom Gesetgeber eben genau diese Klauseln - um endlich Gleichheit herzustellen.


Zitat

- Behinderte bekommen eine Extrabehandlung ohne dafür bezahlen zu müssen

Behinderte bekommen keine "Extrabehandlung" sondern eine für sie passende, notwendige. Extra macht aus ihnen wieder etwas besonderes, für mich sind es Menschen wie jeder Mensch eben auch. Sie haben andere Vorraussetzungen, aber das wars auch schon.


Noch anfügend zu Mimeis absolut richtiger Stellungnahme ist traurigerweise zu sagen dass sich Firmen von der Erfüllung dieser Quote freikaufen können und gerade aus diesem Grund viele behinderte Menschen ohne Arbeit dastehen - etwas das abgeschafft werden sollte - zu Gunsten der Behinderten (um auch hier endlich Gleichheit zu schaffen)



Zitat

- Arme zahlen weniger Steuern als Reiche

Dabei kommt es darauf an, gehst du von einem Betrag oder von Anteilen aus? Man kann mit gleichem Anteil nämlich je nach Einkommen mehr oder weniger Zahlen.


Okay hierzu ein kleines Rechenbeispiel:
Ein Einkauf Lebensmittel kostet 30 Euro für einen Alleinstehenden - verdient dieser Alleinstehende 300 Euro im Monat so gibt er allein für den Einkauf 10% seines Monatseinkommens aus - dafür jedoch wird er bei diesem geringen Verdienst von der Steuer verschont

Ein XYZ alleinstehender Facharbeiter verdient 1800 Euro im Monat und muss ebenfalls 30 Euro für seinen Einkauf einplanen - er zahlt jedoch ca. 30% Steuern und nochmal Sozialabgaben etc... im Endeffekt kommt er ca auf 1300 Euro Netto (ich hab mal ungefähr in dem Rahmen verdient - genau kann ichs nicht sagen aber man kann sichs ja ausrechnen) Für den Einkauf gibt er folglich nur 2,3% seines Lohnes aus - dafür das er hier besser gestellt ist zahlt er Steuern - finde ich nur fair (auch wenn man an diesem Beispiel sehen kann das es sogar noch weit fairer gehen würde)


Zitat

- Gesetze werden eher zugunsten der "Schwächeren" Partei gemacht - siehe Gesetze zu Kaufverträgen und Arbeitsverträgen.

Gesetzte werden Zu Gunsten aller gemacht, heben die Schwächeren, schwächen etwas die Starken und suchen eine gesunde Mitte.
Kaufverträge stärken sowohl Rechte der Händler als auch der Käufer, sodass es, wenn möglich keine Stärkere Partei gibt, sondern gleichberechtigte Partner, das selbe sollten Arbeitsverträge versuchen zu erzielen.


Aus "Prinzipien des Europäischen Vertragsrechts":

Zitat

Eine allgemeine Informationspflicht könnte etabliert werden, die auf die besonderen Schutzbedürfnisse schwächerer Parteien flexibel reagieren kann, und durch eine Liste von Leitlinien und Beispielsfällen konkretisiert wird, die der Judikatur und dem sondergesetzlichen Recht entnommen werden. Zusätzlich sollten Aufklärungs- und Beratungspflichten zugunsten schwächerer Parteien normiert werden. Diese Grundsätze könnten auch auf abwicklungsbezogene Informationspflichten in abgeschwächter Form erstreckt werden.


Das ist nur ein Beispiel wo man diese typische Regelung Schwarz auf Weiß findet - und das schöne ist, wir in Deutschland waren sogar noch vor der EU auf diesem Trichter und fahren relativ gut damit. Natürlich klingt es hart zu sagen: Schwächere werden bevorzugt - aber Kündigungsschutzgesetz, all die Schadensersatzgesetze und natürlich die Vertraglichen Gesetze sprechen da eine deutliche Sprache - meist wird der "Schwächere" - in oben genannten Fällen der Arbeitnehmer, der Leidtragende, der Kunde besonders geschützt.

Cijj Jodaij

unregistriert

14

Sunday, 29. January 2006, 16:10

Was fair ist und was nicht kann aber eben einmal Gesetz sein und einmal nur eine Moral oder ein gewisser gesellschaftlicher Kodex.
Sjille hat es geschrieben wie es sich zu gehören hat, eine gesetzliche Durchdrückung von mehr Frauen finde ich Blödsinn, da man damit keine "Gleichberechtigung" erzwingen kann, soetwas muss aus der Gesellschaft heraus wachsen und da kann der Einzelne seinen Beitrag leisten.

15

Sunday, 29. January 2006, 17:09

Die Vergangenheit und die Gegenwart legen Zeugnis darüber ab das Gleichberechtigung noch nie aus einer Gesellschaft erwachsen ist sondern stets von einigen wenigen in der Gesellschaft den andren nahe gebracht wurde.

Um der Aktualität genüge zu tun mal von vorne nach Hinten einige Beispiele:
- Frauen bei der Bundeswehr

- Artikel 3 Absatz 2 und 3 unseres Grundgesetzes (kam nur Zustande weil eine der beiden Stimmberechtigten Frauen auf Herrenchiemsee die Öffentlichkeit aufhetzte gegen die Männer die schlicht behaupteten: Die Gleichberechtigung ist im Prinzip in Artikel bereits 1 festgeschrieben.

- Auch der noch gar nicht so alte Satz im Absatz 2 zeigt das der Staat die Gleichberechtigung umzusetzen hat:
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Ich glaube ohne gewisse Vorkämpfer, zu denen eben auch das Gesetz zählt, wären wir bei der Gleichberechtigung noch nicht annähernd soweit wie wir im Moment sind.